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License terms - Nutzungsbedingungen (german)

Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Software PIXELRULER (Michael Rosenbaum)

Stand 22.07.2023

Mit Einsatz, Nutzung, oder Registrierung der Software erkennen Sie diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen an. Falls Sie diesen Lizenzbedingungen nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu benutzen oder zu registrieren.

Shareware-CDs und Sharewaredistributoren
Shareware-Distributoren, Zeitungsverlegern etc. erteile ich hiermit ausdrücklich die Genehmigung, diese Software auf CDs als Beilage zu Heften und auf Shareware-CDs zu vertreiben und auch mit Bildern zu präsentieren, sofern die Setupdateien dieser Software unverändert bleiben, und keinerlei Lizenzschlüssel weitergegeben wird.

Urheberrecht
Die Software PIXELRULER (im folgenden als "Software" bezeichnet) ist Eigentum von Michael Rosenbaum und ist durch nationale Gesetze und internationale Verträge urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme der Lizenzbedingungen erhalten Sie das Recht zur Benutzung der Software. Sofern nicht durch eine mit dieser Lizenz ausgelieferte Zusatzvereinbarung andere Regelungen getroffen werden, unterliegt die Nutzung der Software diesen Bedingungen.

Gewährleistung
Die, nach Erwerb einer Lizenz, freigeschaltete Vollversion der Software unterscheidet sich von der kostenlosen Softwareversion darin, dass bei der kostenlosen Version ein Hinweisfenster zum Erwerb der Vollversion erscheint, und das Anzeigen von mehreren Linealen, sowie Distanz- und Winkelmessung und Goldener Schnitt nur während einer 1-wöchigen Trial-Periode (nach der Software-Installation) unterstützt werden. Alle anderen Programmfunktionen sind identisch. Der Besteller hat vor dem Kauf die kostenlose Softwareversion zu installieren und zu überprüfen, ob die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind somit die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
Diese Software wird geliefert wie sie ist, ohne irgendwelche ausdrückliche oder inbegriffene Garantie. Desweiteren ist es nach dem Stand der Technik nicht möglich, Computersoftware zu erstellen, die mit allen Anwendungen, sowie unter verschiedenen Betriebssystem- und Hardwarekonfigurationen fehlerfrei arbeitet. Eine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit der Software kann nicht übernommen werden. Weiterhin können das Erreichen von Kundenstandards oder die Befriedigung von Kundenbedürfnissen nicht zugesichert werden.

Nutzungsrecht
Michael Rosenbaum räumt dem Käufer nach der vollständigen und vorbehaltslosen Zahlung der Lizenzgebühr hiermit zu den Bedingungen dieses Vertrages und beschränkt auf die lizenzierte Anzahl die für diese Nutzung notwendigen Befugnisse als einfaches, nicht ausschließliches und räumlich auf in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern der EU (Europäischen Union) beschränktes Nutzungsrecht ein.
Schulen und Bildungseinrichtungen dürfen die kostenlose Version ebenfalls nutzen, solange keine kommerzielle Nutzung vorliegt.
Der Käufer hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.

Allgemeine Lizenzbedingungen
Der Anwender ist nicht berechtigt die Software ganz oder teilweise zu verleihen, oder zu vermieten, oder Unterlizenzen zu vergeben. Die Software darf ohne schriftliche Erlaubnis von Michael Rosenbaum nicht verändert, erweitert, an andere Systeme angepasst oder in andere Sprachen übersetzt werden. Ferner ist es nicht gestattet, das Programm und die mitgelieferte Dokumentation zu verändern, zu disassemblieren, oder zu manipulieren.

Lizenzbedingungen der Vollversion
1. Nach Erwerb einer Lizenz erhält der Käufer einen Lizenzschlüssel per E-Mail, um die kostenlose Softwareversion in eine Vollversion freizuschalten.
2. Der Lizenzschlüssel ist personen-/firmenbezogen und wird auf Basis dieser Lizenzbestimmungen und einer Verschwiegenheitsverpflichtung (keine Weitergabe des Lizenzschlüssels an Dritte) geliefert.
3. Der Anwender wird mit dem Kauf des Lizenzschlüssels dazu ermächtigt, die Software mit dem Lizenzschlüssel zur Vollversion freizuschalten und auf genau einem Rechner (1 Arbeitsplatz) zur selben Zeit zu verwenden.
4. Für jeden weiteren Rechner (Arbeitsplatz) ist der Erwerb einer weiteren Lizenz/Lizenzschlüssel erforderlich.
5. Der Käufer darf Kopien der Software zu Sicherungszwecken (Backup) und zur Vermeidung von Datenverlusten anfertigen.
6. Jede illegale Verbreitung des Lizenzschlüssels wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.
7. Der Käufer darf die Software in einem Netzwerk einsetzen, vorausgesetzt, dass er über eine lizenzierte Kopie der Software für jeden Computer verfügt, der über das Netzwerk auf die Software zugreifen kann.

Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag gilt der Gerichtsstand Ratzeburg.

Savlatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Jede Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag durch den Erwerber ist ausgeschlossen.